Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Sertronics GmbH (Stand 08.09.2023)

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart.

1.2 Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäfte durch entsprechende schriftliche Ergänzung inhaltlich abzuändern oder zu ergänzen.

1.3 Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

2. Lieferungen

2.1 Von uns angegebene Lieferfristen beginnen im Einzelfall erst nach abschließender Klärung von Ausführungseinzelheiten, technischen oder kaufmännischen Fragen, soweit sie sich aus der Sphäre des Bestellers stellen. Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, sofern lediglich eine unter den besonderen Umständen des Einzelfalles angemessene Verspätung eingetreten ist.

2.2 Teillieferungen sind zulässig.

2.3 Grundsätzlich werden unsere Lieferungen ab Lager oder Werk ausgeführt und das Risiko geht beim Verlassen der Ware vom Werk oder Lager an den Käufer über. Falls die Transportversicherung von uns abgeschlossen wurde, gelten die in der beigefügten Versicherungsbestätigung enthaltenen Bestimmungen.

2.4 Nicht abgerufene, aber bereitgestellte Ware kann auf Kosten und Risiko des Käufers entweder eingelagert oder an diesen abgesandt werden.

2.5 Wir sind berechtigt, die geeignet erscheinende Verpackung und die Versendungsart auszuwählen und dem Käufer die hierfür entstehenden Kosten zu belasten.

2.6 Abrufaufträge müssen innerhalb von 6 Monaten erledigt sein, andernfalls erfolgt von uns automatisch Restlieferung.

2.7 Falls wir im Einzelfall aus Kulanz der Stornierung eines Auftrages zustimmen, ist diese erst mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam. Waren, die kundenspezifisch bestellt wurden, können nicht auf dem Kulanzwege geregelt werden. Im Falle einer von uns akzeptierten Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Warenwertes. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

3. Höhere Gewalt

3. Streik, Transport- und Versorgungsverzögerungen, behördliche Verbote und vergleichbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches auftreten, unterbrechen die Fristen und verlängern diese angemessen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bis dahin verwahrt der Kunde die Ware unentgeltlich. Der Kunde hält die Ware
identifizierbar getrennt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

4.2 Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der zu diesem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach Abtretung ermächtigt (Inkassovollmacht). Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4.3 Wir können die sofortige Herausgabe der Ware und Geltendmachung der Forderung bei Dritten verlangen in folgenden Fällen:
a) Wechsel- oder Scheckproteste
b) Antrag auf Insolvenz oder Vergleichsverfahren
In diesen Fällen gilt die treuhänderische Inkassovollmacht als widerrufen.

4.4 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für Vorbehaltsware.

4.5 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

4.6 Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen.

4.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

5. Schutzrechte

Der Käufer/Empfänger verpflichtet sich, bei Weiterverarbeitung oder Veräußerung keine fremden Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Warenzeichen usw.) zu verletzen.

6. Gewährleistung

6.1 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Kalendermonate.

6.3 Die in unseren Typenlisten, Prospekten und sonstigen Druckschriften gemachten Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Besondere technische Anforderungen, Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von uns schriftlich bestätigt werden, wobei wir dann auf Abnahme bestehen müssen.

6.4 Der Käufer hat bei Eingang unverzüglich jede Partie nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden und in jedem Fall vor einer eventuellen Weiterverarbeitung. Zeigen sich erst bei Beginn der Fertigung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.

6.5 In allen Fällen sind wir sofort schriftlich zu benachrichtigen. Uns ist Gelegenheit zur Überprüfung zu geben, einschließlich Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.

6.6 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so besteht nach unserer Auswahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Umtausch) der Ware. Ist die Nacherfüllung unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Rücktritt vom Vertrag erklären oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

6.7 Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann der Kunde darauf verwiesen werden, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen.

6.8 Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Versendungskosten in Vorlage zu treten.

6.9 Stellt sich eine Reklamation als unberechtigt heraus, trägt der Kunde endgültig die Kosten. Wir behalten uns die Geltendmachung einer Kostenpauschale vor, wobei es dem Kunden unbenommen ist, den Nachweis eines geringeren Schadens bzw. geringerer Kosten zu führen.

6.10 Beim Kauf von Produkten der Fa. Aldebaran Robotics SAS, gelten zusätzliche besondere Bedingungen.

7. Transportschäden

Nur sofort bei Auslieferung festgestellte und unverzüglich schriftlich an uns und an den Spediteur gemeldete Fehlmengen können berücksichtigt werden. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten die verschärften Vorschriften des HGB (§§ 377 ff HGB).
Zur Beachtung:
a) äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung (Bahn, Post, Spediteur usw.) sofort auf dem Frachtbrief durch Tatbestandsaufnahme oder in sonst geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet.
b) Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das abliefernde Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Tatbestandsaufnahme und Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar
a) Bei der Post (Postamt) - sofort am Tage der Zustellung
b) bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage der Zustellung
c) bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware.
In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

8. Haftung

8.1 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Sertronics GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Sertronics GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Vorstehende Ziffer 8.1 gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Sertronics GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.

9. Preise und Fälligkeit

9.1 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Nettopreise ohne Umsatzsteuer, Versand- und Verpackungskosten. Abweichungen hierzu müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen, insbesondere von Preisen, ausdrücklich vorbehalten. Bei allen Lieferungen werden Kosten für Porto, Verpackung und Versicherung berechnet. Der Besteller wird bei Vertragsschluss stets gesondert darüber informiert, wie hoch die Kosten sind. Diese sind u.a. von dem Gewicht und der Größe des Produkts abhängig.

9.2 Bei Lieferungen ins Ausland erhobene Steuern, Gebühren usw. übernehmen wir nicht. Zollerhöhungen usw. gehen auch nach Vertragsabschluss zu Lasten des Käufers. Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen dem Lieferer zu, und der Käufer ist damit einverstanden, der Sertronics GmbH Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

9.3 Bei Lieferung gegen Rechnung ist diese ohne Abzug fällig, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

9.4 Zahlungen werden gemäß § 366 BGB grundsätzlich immer gegen die ältesten Forderungen verrechnet. Wird die Zahlungsfrist gemäß vorstehender Ziffer 9.3 überschritten, stehen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche folgende Rechte zu:
a) Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB),
b) Verweigerung weiterer Lieferungen oder Lieferung gegen Barzahlung, unabhängig aller bisherigen Vereinbarungen,
c) Ausübung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt,
d) sofortige Geltendmachung aller Forderungen, unabhängig früherer Vereinbarungen.

9.5 Dem Zahlungsverzug stehen gleich, der Antrag auf Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung oder wesentliche Veränderung der vorher angenommenen Vermögens- und Ertragslage.

9.6 Die Aufrechnung durch den Besteller bzw. Käufer ist nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Sonstiges

10.1 Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

10.2 Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bamberg, soweit es sich um Geschäfte unter Kaufleuten handelt.

11. Datenschutz

Zum Zwecke der Erstellung und Abwicklung von Angeboten, Anfragen und Aufträgen, die durch uns, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten.

12. Widerruf

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sertronics GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ausschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.